Klingelingeling – die Mafia
Die modernen Verbrecherorganisationen heißen heute Jamba oder debitel. Bei Anruf: Abbuchung
Mein Respekt gilt heute an dieser Stelle den Herren Provenzano, Raccuglia, Di Stefano und all den anderen „Ehrenmännern“ vom Geschäftszweig der sizilianischen Cosa Nostra. Das sind noch anständige Kerle. Ich ziehe den Hut. Wenn ein Ladenbesitzer in Palermo sein Schutzgeld nicht bezahlt, schicken die Bosse zum Eintreiben der „Schuld“ noch jemanden persönlich vorbei. Auch das Einschlagen der Schaufensterscheiben oder das Abfackeln des Autos ist bei der Mafia auf Sizilien bis heute echte Handarbeit. Da können sich die Kollegen in Deutschland noch eine Menge davon abschneiden.
Nördlich der Alpen hat sich die Mafia so schön klingende Namen wie Jamba oder debitel gegeben und ist sogar beim Handelsregister eingetragen. Jamba handelt mit Klingeltönen fürs Handy, ist also eine auf Kindesmissbrauch spezialisierte Organisation. Sie zieht Kindern und Jugendlichen beziehungsweise deren Eltern das Geld aus der Tasche, selbstverständlich völlig legal. Alles geregelt in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen.“ Eine Verbrecherorganisation mit Handelsregistereintrag und „allgemeinen Geschäftsbedingungen“, mit Vorstandsvorsitzendem und Chefsekretärin. Die Herren der Mafia in Deutschland müssen sich nicht in abgelegenen Bauernhöfen verstecken.
So ein Klingelton-Abonnement für das Handy kostet in der Woche sechs Euro. Macht im Monat 24 Euro. Keine Ahnung, welche Klingeltöne man dafür erhält, aber bei diesem Preis würde ich mindestens Beethovens Neunte erwarten. Ich kenne die Preise deshalb so genau, weil sie jeden Monat auf meiner debitel-Telefonrechnung auftauchen, seit mein elfjähriger Sohn in einem unbewachten Augenblick meine Sim-Karte in sein Handy einlegte. Dabei scheint er absichtlich oder aus Versehen fünf Mal die 3 gewählt zu haben. Das genügt und man ist „Abonnent“.
Selbstverständlich bezahle ich das nicht. Schließlich ist ein elfjährger Junge nicht geschäftsfähig. Es kommen in letzter Zeit zwar immer häufiger Droh- und Mahnbriefe der Telefongesellschaft und das Handy wurde in der Zwischenzeit von diesen Halunken gesperrt. Aber das macht mir nichts. Niemals werde ich Geld für ein Klingelton-Abonnement bezahlen! Das käme schließlich dem Straftatbestand der „Unterstützung einer kriminellen Vereinigung“ (§ 129 Abs. 1 StGB) gleich.
Im Jahr 2007 lag laut einem Bericht der EU-Kommission der europaweite Umsatz mit Klingeltönen bei 691 Millionen Euro. Da muss es selbst auf Sizilien geklingelt haben. Offenbar ist mit dem Taschengeld von Kindern mehr Gewinn zu machen als mit Schutzgelderpressung oder illegaler Müllentsorgung.
Ob ich mit meiner Verweigerungshaltung allerdings bei einem Gericht durchkomme, ist noch nicht sicher. Ein Rechtsanwalt legte die Stirn in Falten, als ich ihm mein Leid erzählte. Egal. Ich bezahle nicht. Und wenn sie mir den Gerichtsvollzieher schicken. Eher gehe ich ins Gefängnis. Dort sitze ich dann und werde versuchen, mein Weltbild wieder in Ordnung zu bringen: Die Mafia ist draußen und ich bin hinter Gittern.
Irgendwas stimmt hier doch nicht.