Für die Ankläger im Münchener NSU-Prozess waren es die beiden Neonazis Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos. Doch Ermittlungsakten des LKA Baden-Württemberg lassen den Schluss zu: Entweder haben sich Kriminalisten und Zeugen geirrt – oder es waren mehr als zwei Tatbeteiligte vor Ort. Ungeklärt ist bis heute auch die Rolle US-amerikanischer Sicherheitsbehörden.